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Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Regionalgruppe führt im ersten Schritt über die Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Informatik e.V. selbst.  Verbunden mit dieser sind verschiedene Angebote, Nachlässe, Wissenszugänge. Bei Eingehen der Mitgliedschaft können neue Mitglieder über die Zugehörigkeit zu einer Regionalgruppe (oder mehrerer) entscheiden. Mit Angabe einer erreichbaren E-Mailadresse nehmen diese automatisch an unserem Info-Mail-Dienst teil.

Mitgliederstatistik 2017

Datenherkunft: Die Grafik wurde aus Datenabfragen im Mai 2016 und Januar 2017 gegenüber der Geschäftsstelle Bonn erstellt.

Mitgliederbewegung: Im Vergleich zum Vorjahr haben 15 Mitglieder entweder die GI verlassen, oder sich einer anderen Regionalgruppe zugeordnet (etwa wegen Umzug). Auf der anderen Seite sind 8 neueMitglieder hinzugekommen und 13 haben ihre Kontaktdaten oder Institution geändert.

6 der Mitglieder sind offensichtlich assoziierte Mitglieder (haben Fachgruppen-Nummern,statt GI-Mitgliedsnummern.

Region: Überrascht hat, dass von den 185 Mitgliedern nur 103 regional wohnhaft sind (65 L, 15 HAL, 4 KÖT, 19 andere im Umkreis unter 50km). 5 der uns zugeordneten Mitglieder leben sogar in anderen EU-Staaten.

Berufsfeld: Aus der Angabe der Institution/Firma lässt sich schließen, dass 26 Mitglieder im wissenschaftlichen Bereich tätig sind. 3 Mitgliederarbeiten scheinbar Selbstständig, da ihre Unternehmen ihre Namen enthalten. Über die restlichen 147 Mitglieder lässt sich ohne Angabe kein Rückschluss ziehen.

Erreichbarkeit: Nicht alle Mitglieder haben eine E-Mail-Adresse angegeben. Diese 7 erreichen wir nicht mit unseren (geplant) wöchentlichen Info-Mails.

Sonstiges: Die natürlichen Mitglieder teilen sich auf 21 Damen und 156 Herren auf. Die Deutsche Nationalbibliothek ist als juristische Person Mitglied.

Abweichungen in Summen ergeben sich daraus, dass die meisten Daten im Mitgliederbereich optional und nicht verpflichtend erfasst werden. 

Vielen Dank der Stadt Leipzig, Halle (Saale) und Köthen (Anhalt) für die einmalige Genehmigung der Nutzung von Wappen/Wortmarke für die Grafik.